Bitte beachten Sie unsere Regelungen für die Beweidung Ihrer Flächen und unserer Wandertouren.
Bei extremen Wettersituationen wie z.b.wochenlang, dauerhaften oder starken Regen, Schnee oder Frost ist es unsere freie Entscheidung und den Ziegen zu Gute trotz Vertrag frühzeitig und ohne rechtliche Konsequenzen beiderseits die an uns zur Pflege überlassene Fläche, frühzeitig zu verlassen.
Terminliche Vereinbarungen können unter Umständen z.b. Wetter bedingt und dem Wohl des Tieres nicht immer auf den Tag genau eingehalten werden. Abweichung von vertraglich festgehaltenen Vereinbarungen können auch krankheitsbedingt der Tiere oder des Inhabers entstehen. Sollte es zu solch einem Fall kommen, wird mit Ihnen zusammen ein neuer Termin besprochen, auch hier ohne rechtliche Konsiquenz beider Vertragspartner.
Sollte es zu nicht Einhalten des Vertrages von Kundenseite her kommen und das Wohlbefinden der Tiere darunter leiden, so werden wir die Pflege abbrechen und der vereinbarte Betrag ist trotzdem voll zu entrichten.
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